Ihr Testament schenkt Zukunft

Egal, was uns mal wiederfährt –  wir sind es, die entscheiden, wie es weitergehen soll. Ich sitze im Rollstuhl, fühle mich aber trotzdem frei.

Kristina Vogel, eine der erfolgreichsten Bahnradfahrerinnen der Welt.

Seit 2005 wird sie von der Deutschen Sporthilfe gefördert. 2018 erleidet sie einen schweren Trainingsunfall. Seitdem ist sie querschnittsgelähmt und sitzt im Rollstuhl. Wie Kristina mit ihrem Schicksal umgeht, berührt die Menschen.

Wir selbst sind es, die über unsere Zukunft entscheiden: im Sport, im Leben, sogar über den Tod hinaus. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihren Nachlass so zu gestalten, wie Sie es wünschen.

 


Gemeinnütziges Vererben.

Um zu entscheiden, wie es weitergeht, müssen wir wissen, was uns wichtig ist und am Herzen liegt. Genau darum geht es, wenn Sie über Ihr Testament nachdenken.

Niemand muss ein Testament machen. Aber ohne Testament tritt immer die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet, der Staat – und nicht Sie selbst – regelt, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Geld geschieht. Wenn es keine gesetzlichen Erben gibt und Sie kein Testament verfasst haben, bekommt der Staat Ihr gesamtes Vermögen.
Außerdem sind Testamentsspenden an die Sporthilfe als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit, d.h. der gesamte Wert Ihres Vermächtnisses kommt ohne Abzüge den Athlet:innen zugute.
 

Es lohnt sich also, ein Testament zu machen!

 


Fünf Gründe, die Sporthilfe im Testament zu bedenken

Die Kernwerte der Sporthilfe sind Leistung, Fairplay und Miteinander. Wir sind überzeugt davon, dass diese die Gesellschaft besser machen.

 

Wir alle wollen Vorbilder sein! Um Vorbilder sein zu können, benötigen wir allerdings Unterstützung durch die Gesellschaft. Diese stellt sich durch Wertschätzung und Respekt vor der erbrachten Leistung, aber auch durch Zuspruch in Zeiten, in denen es nicht so gut läuft, dar.

Niklas Kaul, Welt- und Europameister im Zehnkampf.

Spitzensportler:innen sind Vorbilder der Gesellschaft. Vererben Sie und unterstützen Sie damit die nachfolgenden Generationen.

Wir vermitteln gerne eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung durch einen Fachanwalt.

Als Erbe kümmert sich die Sporthilfe sorgsam und professionell um die Nachlassabwicklung.

Als gemeinnützige Stiftung ist die Sporthilfe erbschaftsteuerbefreit. Es lohnt sich also gemeinnützig zu vererben.


Sprechen Sie uns gerne an

Constanze Oelighoff

Tel: 069/67803-630

constanze.oelighoff@sporthilfe.de

Otto-Fleck-Schneise 8

60528 Frankfurt am Main


Erben und Erfolge fördern.

Wenn Sie ein Erbe oder einen Nachlass erhalten, dann ist das immer ein Zeichen großer Liebe und großen Vertrauens. Zugleich ist es eine Verpflichtung, verantwortungsvoll damit umzugehen.

Leistung. Fairplay. Miteinander.
Durch eine Spende an unsere Stiftung können Sie die Werte und Überzeugungen im Sinne der Verstorbenen weitertragen.


Lebensträume fördern und Glücksgefühle vererben.

Wir selbst sind es, die über unsere Zukunft entscheiden: im Sport, im Leben, sogar über den Tod hinaus.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihren Nachlass so zu gestalten, wie Sie es wünschen.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Vererben, Erben oder zur Sporthilfe haben oder wenn Sie an einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung durch einen Fachanwalt interessiert sind, kontaktieren Sie  uns oder fordern unseren kostenlosen Testament-Leitfaden mit allen wichtigen Informationen und Checklisten an.
Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie in einem persönlichen Gespräch, per Telefon oder auch per E-Mail.


Über die Stiftung Deutsche Sporthilfe

Seit 1967 fördern wir Nachwuchs- und Spit-zensportler:innen aus 50 olympischen und  paralympischen Sportarten auf dem Weg  zu großen Erfolgen. Wir begleiten sie von Beginn ihrer sportlichen Karriere bis über die aktive Zeit hinaus und helfen mit finanziellen Mitteln sowie bei der persönlichen, schulischen und beruflichen Entwicklung.

Als gemeinnützige Stiftung verfolgen wir das Ziel: "Sportler:innen [...] ideell und materiell durch alle dazu geeigneten Maßnahmen zu fördern." (Stiftungszweck, 19. Verfassung, 2016).

Wenn Sie sportbegeistert sind, wenn Sie als Athletin oder Athlet von Gold träumen, wenn Sie als Fan Ihr Team feiern, wenn Ihnen Werte wie Leistung, Fairplay und Miteinander am Herzen liegen, dann können Sie diese Werte weitertragen, indem Sie die Stiftung Deutsche Sporthilfe in Ihrem Nachlass oder mit einer Spende bedenken.


Seit September 2023 ist die Sporthilfe Mitglied der DIGEV.

Die Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V., kurz DIGEV, wurde im Jahre 2006 auf Initiative der Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht Michael Rudolf und Jan Bittler gegründet. Sie versteht sich als Selbsthilfeorganisation im Bereich des Erb- und Vorsorgerechts nach Vorbild des Mieterschutzvereins bzw. des Vereins Haus und Grund. Der Verein ist im Verbund Erbrecht mit der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. sowie der Deutschen Vermögensschutzgemeinschaft e.V.

Die DIGEV versteht sich als Bindeglied zwischen ihren auf Erb- und Vorsorgerecht spezialisierten anwaltlichen Fördermitgliedern und ihrer um entsprechenden Rat nachsuchenden Kooperationsmitgliedern.

 

 


Sprechen Sie uns gerne an

Constanze Oelighoff

Tel: 069/67803-630

constanze.oelighoff@sporthilfe.de

Otto-Fleck-Schneise 8

60528 Frankfurt am Main


Unsere Nationalen Förderer