
Grundsätzlich ist eine Auszahlung der Sporthilfe-Medaillenprämie nur nach Freigabe durch den Gutachterausschuss der Sporthilfe und bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen möglich. Es wird jeweils der höchste Medaillenerfolg eines Athleten bzw. einer Athletin prämiert. Prämien für Team- und Staffel-Erfolge werden nach eingehender Prüfung gesondert durch den Gutachterausschuss festgelegt.
