Veranstalter und verantwortlich für diese Wahl und Verlosung ist die Stiftung Deutsche Sporthilfe, Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt. Der Preis wird von der Generali Deutschland AG (Adenauerring 7, 81737 München) und Deutsche Vermögensberatung AG (Wilhelm-Leuschner-Str. 24, 60329 Frankfurt) gestellt.
Spielberechtigt sind alle natürlichen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Generali Deutschland AG, Deutsche Vermögensberatung AG und der Stiftung Deutsche Sporthilfe, sowie deren Verwandte und Angehörige können abstimmen, sind aber von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen. Die Teilnahme an der Wahl ist unentgeltlich und unabhängig von einer Anmeldung zum Newsletter oder vom Erwerb von Waren und Dienstleistungen.
An der Auslosung des Preises (Samsung Galaxy Tab S9+ 64GB/ 4GB RAM) nehmen nur die Personen teil, die ihre Wahl über diese Website vornehmen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Wahl und der Verlosung müssen über eine E-Mail-Adresse verfügen. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten selbst verantwortlich. Falls der Preis im Zuge der Verlosung durch fehlerhafte Datenangaben nicht korrekt zugeordnet werden kann, entfällt der Gewinnanspruch der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers.
Die Verwendung mehrerer E-Mailadressen ist nicht erlaubt und kann zum Ausschluss von der Teilnahmemöglichkeit führen.
Die Wahl beginnt am 30. Juni 2025 und endet am 06. Juli 2025, 23:59 Uhr. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner des Samsung Galaxy Tab S9+ wird innerhalb von 7 Werktagen nach der Auszeichnung des "Sporthilfe Start-up des Jahres" per E-Mail benachrichtigt. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Preis ist nicht übertragbar oder austauschbar. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist die Gewinnerin bzw. der Gewinner selbst verantwortlich.
Sollte die Gewinnerin bzw. der Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen ab Versand der Gewinnmitteilung an ihre bzw. seine angegebene E-Mail die Annahme des Gewinns bestätigen, so verfällt der Gewinn und sie bzw. er hat keinen weiteren Anspruch auf diesen („Gewinnverfall“). Kommt eine Ausschüttung des Gewinnes aus Gründen, die nicht von der Stiftung Deutsche Sporthilfe, der Generali Deutschland AG oder der Deutsche Vermögensberatung AG zu vertreten sind, nicht zustande, tritt ebenso ein Gewinnverfall ein. Ansprüche gegen die Stiftung Deutsche Sporthilfe sind dann ausgeschlossen. Nach einem Gewinnverfall steht es der Stiftung Deutsche Sporthilfe frei, eine neue Gewinnerin bzw. einen neuen Gewinner auf dem nach diesen Teilnahmebedingungen vorgesehenen Weg zu bestimmen.
Die bereitgestellten Informationen werden für die Kontaktierung der Gewinnerin bzw. des Gewinners nach der Verlosung verwendet. Die Stiftung Deutsche Sporthilfe wird den Namen der Gewinnerin bzw. des Gewinners – sofern diese bzw. dieser eingewilligt hat – öffentlich bekannt geben, z.B. durch einen Hinweis auf einer ihrer Internet- oder Social Media Seiten, und damit ohne separate Vergütung insoweit zu Werbezwecken zu verwenden.
Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu dieser Verlosung richten Sie bitte ausschließlich an die Stiftung Deutsche Sporthilfe.
Die Stiftung Deutsche Sporthilfe behält sich vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder durch technische Manipulation versuchen, die Wahl oder die Verlosung zu beeinflussen, von dieser auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses von der Verlosung können Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
Sollte der Gewinn aus von der Stiftung Deutsche Sporthilfe nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich die Stiftung Deutsche Sporthilfe vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern. Darüber hinaus behält sich die Stiftung Deutsche Sporthilfe das Recht vor, die Wahl oder die Verlosung ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität der Wahl oder der Verlosung gefährden oder die Stiftung Deutsche Sporthilfe, Generali Deutschland AK und die Deutsche Vermögensberatung AG in sonstiger Weise benachteiligen.
Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Teilnahmebedingungen einschließlich der Verlosungsmechaniken stellen die abschließenden Regelungen für die Verlosung dar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Durch die Teilnahme an der Wahl bzw. der Verlosung erklärt sich die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer mit den Inhalten dieser Teilnahmebedingungen einverstanden.