
Die Stiftung Deutsche Sporthilfe bewertet den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Bundeshaushalts 2027 als einen Meilensteinfür die Athletenförderung in Deutschland. Die vorgesehene deutliche Erhöhung der Mittel für die Sporthilfe greift mit 4,5 Millionen Euro den im Vorfeld benannten, zusätzlichen Bedarf in großen Teilen auf und schafft die Grundlage für die deutlichste Verbesserung der direkten Athletenförderung seit vielen Jahren.
Mit der geplanten Aufstockung trägt der Bund einem seit Jahren bestehenden Verbesserungsbedarf in der direkten Athletenförderung Rechnung. Die zusätzlichen Mittel eröffnen die Möglichkeit, die monatliche Grundförderung im Top-Team und im Potenzial-Team der Sporthilfe ab 2027anzuheben und damit die finanzielle Situation vieler Athletinnen und Athleten ohne Sportförderstellen spürbar zu verbessern.
Darüber hinaus können neue sowie vorübergehend ins olympische und paralympische Programm aufgenommene Sportarten und Disziplinen bis zu den Spielen von Los Angeles 2028 angemessen in die Förderung integriert werden. Damit erhalten auch Athletinnen und Athleten in diesen Wettbewerben verlässliche Perspektiven und vergleichbare Förderbedingungen auf ihrem Weg zu den Spielen.
„Der Regierungsentwurf bedeutet einen Meilenstein für unsere Athletinnen und Athleten. Dass der von uns aufgezeigte Mehrbedarf in großen Teilen aufgegriffen wurde, ist eine großartige Nachricht für die Athletenförderung in Deutschland“, sagt Max Hartung, Sprecher des Sporthilfe-Vorstands. „Die geplante Erhöhung der Grundförderung im Top-Team und im Potenzial-Team wird für viele Athletinnen und Athleten ab 2027 einen spürbaren Unterschied im Alltag machen und ihnen mehr Sicherheit für ihren sportlichen Weg geben. Gleichzeitig gilt: Der tatsächliche Bedarf unserer Athletinnen und Athleten ist weiterhin höher. Wir hoffen, dass die vorgesehene Aufstockung im parlamentarischen Verfahren bestätigt wird, und setzen uns zugleich für eine schrittweise weitere Stärkung der Athletenförderung ein.“
„Wir danken den Verantwortlichen im Bundeskanzleramt und im Bundesministerium der Finanzen für dieses klare Bekenntnis zur Athletenförderung“, erklärt Karin Orgeldinger, Vorständin Athletenförderung. „Mit den zusätzlichen Mitteln können wir die Förderung unserer Athletinnen und Athleten gezielt weiterentwickeln und zugleich neue olympische und paralympische Disziplinen angemessen berücksichtigen. Entscheidend ist nun, dass die Verbesserungen noch vor 2028 wirksam werden. Die Erhöhung bringt uns dem Ziel einen wichtigen Schritt näher, durch die Sporthilfe-Förderung Spitzenathletinnen und -athleten auch außerhalb von Bundeswehr, Zoll oder Polizei vergleichbar gute Rahmenbedingungen zu bieten.“
Die Förderung von Spitzensportlerinnen und -sportlern ist eine zentrale Voraussetzung für internationale Wettbewerbsfähigkeit und sportliche Erfolge Deutschlands. Gleichzeitig stärkt sie die persönliche Entwicklung der Athletinnen und Athleten und schafft bessere Perspektiven für die Zeit nach der aktiven Karriere.
Die Sporthilfe wird das parlamentarische Verfahren eng begleiten und steht für den Dialog mit Politik und Partnern bereit.
Hinweis für TV- und Online-Redaktionen:
Zur Bewertung des Entwurfs des Bundeshaushalts 2027 stellt die Stiftung Deutsche Sporthilfe ein Video-Statement von Max Hartung, Sprecher des Sporthilfe-Vorstands, zur redaktionellen Verwendung kostenfrei und in sendefähiger Qualität zur Verfügung:
Kontakt:
Stiftung Deutsche Sporthilfe
Heike Schönharting
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