Gestaltung des Postwertzeichens: Professor Armin Lindauer, Mannheim

Berlin, 10.05.2022

Per Fallschirmsprung ins Olympiastadion Berlin: Neue Sportbriefmarken zu Gunsten der Sporthilfe vorgestellt

Briefmarken-Serie „Für den Sport“ mit Faustball, Wakeboard und Fallschirmspringen als Motive ab sofort erhältlich / Seit 1968 rund 140 Millionen Euro für Spitzen- und Nachwuchsathlet:innen

Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Deutsche Sporthilfe heute im Berliner Olympiastadion die diesjährige Briefmarkenserie „Für den Sport“ unter dem Motto „nicht-olympische Sportarten“ vorgestellt. Symbolisch eingeflogen wurden die Marken per Fallschirmsprung: Der frühere Kunstturner und Hobby-Fallschirmspringer Eberhard Gienger, bis 2021 Mitglied des Deutschen Bundestags, sprang zusammen mit dem Sporthilfe-geförderten mehrfachen Weltmeister Stefan Wiesner über dem Stadion ab. Anschließend übergab die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Katja Hessel die ersten Serien an die Sporthilfe. Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Mahmut Özdemir hielt ein Grußwort.

Die diesjährigen Briefmarken „Für den Sport“ porträtieren drei der zahlreichen nicht-olympischen, aber dennoch weitverbreiteten Sportarten, die bei den World Games alle vier Jahre ausgetragen werden: Faustball, Wakeboard und Fallschirmspringen. Seit dem 5. Mai – passend zum bevorstehenden 55. Geburtstag der Sporthilfe am 26. Mai 2022 – sind die Briefmarken bei der Deutschen Post erhältlich. Pro verkaufter Serie erhält die Deutsche Sporthilfe den „Zuschlag“ der Marken in Höhe von 1,40 Euro.

„Die Deutsche Sporthilfe fördert vor allem olympische und paralympischen Sportler:innen, aber auch ausgewählte Weltklasse-Athlet:innen aus nicht-olympischen Sportarten werden seit vielen Jahren von uns unterstützt. Deswegen ist es ein großartiges und wichtiges Zeichen für die Vielfalt des Sports, dass in diesem Jahr Wakeboarden, Fallschirmspringen und Faustball exemplarisch für viele weitere Disziplinen ihren Platz auf den Sportbriefmarken finden. Diese Briefmarken zugunsten der Förderung unserer Athlet:innen werden erneut um die Welt gehen – dafür sind wir dem Bundesfinanzministerium sehr dankbar“, sagt Thomas Berlemann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Sporthilfe.

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Katja Hessel, erklärt: „Mit der neuen Briefmarkenserie ‘Für den Sport’ will die Bundesregierung erneut deutlich machen, wie wichtig ihr die Solidarität mit dem Sport ist – gerade mit solchen Sportarten, die nur selten im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen. Die Sportbriefmarken symbolisieren bereits seit über 50 Jahren, dass man schon mit einem kleinen Centbetrag Gutes tun und die Vielfalt des Sports sowie die Deutsche Sporthilfe unterstützen kann.“

Amtskollege Mahmut Özdemir, Parlamentarischer Staatssekretär bei der für den Sport in Deutschland zuständigen Bundesministerin des Innern und für Heimat, ergänzt: „Sport hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Sowohl der Spitzensport als auch der Breitensport prägen das gesellschaftliche Zusammenleben. Sport vermittelt Werte wie Fair Play, Respekt und Teamfähigkeit. Spitzensportlerinnen und -sportler sind Vorbilder für Kinder und Jugendliche. Ich freue mich, dass wir sie gemeinsam mit der Sporthilfe fördern und mit den Briefmarken einen wichtigen finanziellen Beitrag erfahren.“

Mit der Briefmarkenserie „Für den Sport“ unterstützt das Bundesministerium der Finanzen die Stiftung Deutsche Sporthilfe bereits seit über 50 Jahren. Mit den Fördermitteln aus den Marken mit dem „Plus“ – seit 1968 rund 140 Millionen Euro – erhalten auch zukünftig deutsche Nachwuchs- und Spitzensportler:innen wichtige finanzielle und ideelle Unterstützung auf dem Weg zu ihren großen Erfolgen. Geförderte Sporthilfe-Sportler:innen sind zu 90 Prozent an deutschen Erfolgen bei internationalen Wettkämpfen beteiligt.

Abbildung der Briefmarken zum Download – bitte unbedingt nachfolgende Verwendungshinweise beachten!

Sofern das Motiv des Sonderpostwertzeichens in einem Zeitraum von 6 Wochen vor und 6 Wochen nach dem Tag der Erstveröffentlichung (Ausgabedatum: 5. Mai 2022) verwendet wird, gelten vereinfachte Abbildungsregeln. Wenn keine kommerziellen Interessen im Vordergrund stehen, ist eine Abbildung grundsätzlich möglich. Zu beachten sind dabei aber folgende drei Punkte: 

  • Es sind Urhebervermerke erforderlich (Gestaltung des Postwertzeichens: Professor Armin Lindauer, Mannheim); 

  • Zur Missbrauchsvermeidung müssen die Postwertzeichen entweder verkleinert (< 90 %) oder vergrößert (> 125 %) abgebildet werden; 

  • Sollten die Sonderpostwertzeichen online abgebildet werden, ist ein entsprechender Hinweis oder eine Sicherheitsvorkehrung zu treffen, damit die Sonderpostwertzeichen nicht unkontrolliert weiterverwendet werden können. 


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