Frankfurt am Main, 24.06.2026

Sportfördergesetz: Sporthilfe warnt vor Doppelstrukturen in der direkten Athletenförderung

Unterstützung für Reformkurs – Warnung vor Parallelstrukturen durch Spitzensport-Agentur – Plädoyer für Bündelung der direkten Athletenförderung bei bewährten Strukturen der Sporthilfe

Die Stiftung Deutsche Sporthilfe unterstützt den Gesetzentwurf zum Sportfördergesetz (SpoFöG) grundsätzlich und setzt sich dafür ein, die direkte Athletenförderung in Deutschland konsequent zu bündeln. Eine Übertragung entsprechender Aufgaben auf die geplante Spitzensport-Agentur würde aus ihrer Sicht bestehende Strukturen schwächen und zusätzliche Schnittstellen schaffen. 

Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt des Deutschen Bundestages am heutigen 24. Juni 2026 bringt sich die Sporthilfe damit klar in die laufende Reform der Spitzensportförderung ein. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Aufgaben der individuellen Förderung künftig auch durch die geplante Spitzensport-Agentur gesteuert werden können. Aus Sicht der Sporthilfe sollte die Athletenförderung dort verankert bleiben, wo bereits heute zentrale Kompetenz, erprobte Förderinstrumente und das Vertrauen der Athletinnen und Athleten gebündelt sind – bei der Stiftung Deutsche Sporthilfe.  

Max Hartung, Sprecher des Sporthilfe-Vorstands, erklärt: „Die bislang im Gesetz vorgesehene Aufgabenverteilung birgt die Gefahr, parallele Strukturen aufzubauen. Die Athletenförderung muss klar aus einer Hand erfolgen. Dafür braucht es keine neuen Zuständigkeiten – sondern die Bündelung bei der Sporthilfe.“  

Zugleich begrüßt die Sporthilfe den Gesetzentwurf im Grundsatz. Er schafft erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage für die Förderung des Spitzensports und zielt darauf ab, die Strukturen transparenter sowie stärker wirkungsorientiert auszurichten. 

Die Sporthilfe hebt insbesondere die klare gesetzliche Verankerung der Athletenförderung positiv hervor. Der Entwurf sieht vor, Athletinnen und Athleten während ihrer sportlichen Karriere gezielt zu unterstützen – etwa zur Sicherung des Lebensunterhalts, zur Förderung der dualen Karriere sowie zur sozialen Absicherung, insbesondere zur Altersvorsorge. 

„Wir begrüßen sehr, dass erstmals im Gesetz die direkte Athletenförderung verankert ist,“ betont Karin Orgeldinger, Vorständin Athletenförderung der Sporthilfe. „Die Sporthilfe steht seit Jahrzehnten für eine ganzheitliche Förderung – von der finanziellen Unterstützung über die Duale Karriere bis zum Übergang in die Zeit nach dem Sport. Dieses integrierte System aus einer Hand hat sich insbesondere auch aus Kostensicht bewährt. Zudem genießt die Sporthilfe großes Vertrauen bei den Athletinnen und Athleten.“ 

Die Sporthilfe ruft die Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu auf, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren so auszugestalten, dass die direkte Athletenförderung klar gebündelt und verbindlich über die Sporthilfe organisiert wird. Die Stiftung bringt ihre langjährige Erfahrung, ihre enge Nähe zu den Athletinnen und Athleten sowie ihre etablierten Förderinstrumente aktiv in den Prozess ein und steht bereit, zusätzliche Verantwortung im Fördersystem zu übernehmen. 

Hinweis für TV- und Online-Redaktionen: 
Zur aktuellen Debatte um das Sportfördergesetz stellt die Stiftung Deutsche Sporthilfe Video-Statements von Max Hartung, Sprecher des Sporthilfe-Vorstands, zur Verfügung: 

Das Material umfasst: 

  • sieben kurze Einzelstatements (jeweils ca. 10 Sekunden)
  • ein kompaktes Gesamtstatement (ca. 20 Sekunden)
  • ein Interview-Setup (60 Sekunden) 

Die Videos können zur redaktionellen Verwendung kostenfrei in sendefähiger Qualität hier heruntergeladen werden: zum Download… 

 

Kontakt:    
Stiftung Deutsche Sporthilfe 
Heike Schönharting 
Hanauer Landstr. 166 
60314 Frankfurt am Main 
Tel: 069-67803-511 
E-Mail: heike.schoenharting@sporthilfe.de 
Internet: www.sporthilfe.de 

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Statement von Sporthilfe-Vorstand Max Hartung


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