Zusätzliche Förderung durch BMI-Mittel - Häufige Fragen

Die individuelle Sporthilfe-Förderung deutscher Nachwuchs- und Spitzenathlet:innen wird in 2020 auf dem hohen Niveau des Vorjahres gehalten. Ermöglicht wird die erhöhte Förderung, da neben den Fördergeldern aus der Privatwirtschaft auch das Bundesministerium (BMI) für 2020 wieder sieben Millionen Euro zur direkten Athletenförderung bereitstellt. Während die staatlichen Mittel die Erhöhung für Athlet:innen ohne Sportförderstelle im Perspektivkader sicherstellt, kann aus den Eigenmitteln der Sporthilfe die gesamte Förderung weiter verbessert werden. An der Bereitstellung der zusätzlichen staatlichen Mittel haben, neben dem BMI, der Sport- und Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der Deutsche Olympische Sportbund und insbesondere die Athletenvertreter maßgeblich mitgewirkt und an einem Strang gezogen, so dass allen Beteiligten dafür ein herzlicher Dank gebührt.


Häufige Fragen

Anspruch auf die diesjährige zusätzliche Sporthilfe-Förderung aus BMI-Mitteln haben Athlet:innen, die im Jahr 2020

  • (zeitweise) einen Platz im Perspektivkader (PK) der olympischen bzw. paralympischen Spitzenverbände oder im Deaflympicskader (Gehörslosensport) haben und
  • in dieser Zeit nicht Inhaber:in einer Sportförderstelle oder einer vergleichbaren Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst sind und
  • deren Gesamtbetrag der Einkünfte (gem. Einkommensteuerbescheid) in 2020 voraussichtlich nicht 45.000 € überschreitet und
  • die versichern, dass sie die aktuellen Anti-Dopingbestimmungen anerkennen und einhalten.

Eine Sportförderstelle bei Bund oder Land ist eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle bei der Bundeswehr, Bundespolizei, Zoll, Feuerwehr oder der Landespolizei, bei der Athlet:innen ein festes Gehalt bekommen, für den Sport aber freigestellt sind. Im paralympischen Sport werden Inhaber:innen einer DK-I- oder DK-B-Stelle ebenfalls als Inhaber:in einer Sportförderstelle behandelt und analog gefördert.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist in jedem Einkommensteuerbescheid klar ersichtlich. Es ist die Summe der Einkünfte aller Einkunftsarten. Einkünfte sind (laut § 2 EStG) bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn und bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.

Bei der Berechnung der Einkünfte werden sämtlich Einnahmen (z.B. auch Prämienzahlungen, Sponsorengelder, Werbeeinnahmen, Förderung der Deutschen Sporthilfe, regionale Förderungen etc.) berücksichtigt. Allerdings ist zu beachten, dass bei der Berechnung des Gesamtbetrags der Einkünfte die Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben von den Einnahmen abgezogen werden. So wurde insbesondere mit Bezug auf die Förderleistungen der Deutschen Sporthilfe in einem koordinierten Ländererlass festgehalten, dass den Sporthilfe-Zahlungen in der Regel in gleicher Höhe Werbungskosten gegenüberstehen. Hierfür empfehlen wir, bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung auf diesen koordinierten Ländererlass zu verweisen und ihn beizulegen. Darüber hinaus wurde von Seiten der Zuwendungsgeber festgelegt, dass Medaillen- und Olympiaprämien bei der Berechnung des Gesamtbetrags der Einkünfte unberücksichtigt bleiben können.

Es werden nur die Einkünfte des:der Athleten:Athletin selbst berücksichtigt, auch bei Minderjährigen, sprich das Einkommen der Eltern wird nicht zur Bemessung mit herangezogen.
Bei Beantragung der erhöhten Förderung muss kein Anhang der Belege erfolgen. Die Einkünfte 2020 sind aber im Jahr 2021 auf Aufforderung per Einkommensbescheid oder Nichtveranlagungsbescheinigung nachzuweisen.

Wird der Nachweis in 2021 nicht vorgelegt, muss die Sporthilfe die Förderung aus Bundesmittel wieder zurückfordern.

 

Nein, die BMI-Mittel werden ausschließlich an die berechtigten Athlet:innen im Perspektivkader ausgezahlt. Allerdings erhöht die Sporthilfe im gleichen Zug die Top-Team-Förderung für Athlet:innen im Olympiakader (OK) und Paralympicskader (PAK) auf 800 Euro/Monat für Athlet:innen ohne Sportförderstelle und auf 400 Euro/Monat für Athlet:innen mit Sportförderstelle. Somit profitieren direkt und indirekt insgesamt alle PK- sowie OK- und PAK-Athlet:innen von den BMI-Mitteln. OK- und PAK-Athlet:innen erhalten die erhöhte Förderung automatisch ohne persönliche Beantragung.

Der Antrag muss über das Online-Antragsformular der Deutschen Sporthilfe erfolgen.

Nach Eingang und Bewilligung des Antrags erhalten die berechtigten Athlet:innen im Folgemonat die erhöhte monatliche Förderung inklusive rückwirkender Auszahlung der berechtigten Vormonate in Form einer Einmalzahlung.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, beträgt die Grundförderung für Athlet:innen im Perspektivkader (PK) nach Antragsstellung 700 Euro/ Monat. Für PK-Athlet:innen im Top-Team Future der Sporthilfe, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt die Grundförderung bei 300 Euro/Monat

Nach Eingang und Bewilligung des Antrags erhalten die berechtigten Athlet:innen im Folgemonat die erhöhte monatliche Förderung inklusive rückwirkender Auszahlung der berechtigten Vormonate in Form einer Einmalzahlung.

Grundsätzlich haben alle Athlet:innen des Perspektivkaders (olympisch und paralympisch) Anspruch auf die Förderung aus Bundesmittel. Die Auszahlung der zusätzlichen Förderung setzt allerdings voraus, dass der Deutschen Sporthilfe die Fördervereinbarung sowie der Sporthilfe-Eid des berechtigten Athlet:innen unterschrieben vorliegen. Bei Bedarf können diese beiden Dokumente nochmals bei der Deutschen Sporthilfe angefordert werden.

Kontakt: foerderung@sporthilfe.de oder Tel.: +49 69 / 67803 - 0

Sofern Du keinen Link zum Antragsformular per Email erhalten hast, aus Deiner Sicht jedoch die Kriterien erfüllst, wende Dich bitte an die Deutsche Sporthilfe.

Kontakt: foerderung@sporthilfe.de oder Tel.: +49 69 / 67803 - 0


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